Urlaubspflege
urlaubspflege
Verhinderungspflege zu Hause
Jeder pflegende Angehörige hat die Möglichkeit bei eigener Verhinderung wie z. B. Urlaub, eigener Krankenhausaufenthalt, … eine Urlaubspflege durch unseren Pflegedienst erbringen zu lassen.
Die Kosten dafür werden pro Jahr von der Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege nach SGB XI bis zu der im Versorgungsvertrag festgelegten Höhe übernommen.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der zu Pflegende einen Pflegegrad hat und ein entsprechender Antrag auf Verhinderungspflege bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt wird.
Unser Pflegedienst berät und unterstützt Sie bei der Beantragung.