Urlaubspflege

urlaubspflege

Verhinderungspflege zu Hause

Jeder pflegende Angehörige hat die Möglichkeit bei eigener Verhinderung wie z. B. Urlaub, eigener Krankenhausaufenthalt, … eine Urlaubspflege durch unseren Pflegedienst erbringen zu lassen.

Die Kosten dafür werden  pro Jahr von der Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege nach SGB XI bis zu der im Versorgungsvertrag festgelegten Höhe übernommen.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der zu Pflegende einen Pflegegrad hat und ein entsprechender Antrag auf Verhinderungspflege bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt wird.

Unser Pflegedienst berät und unterstützt Sie bei der Beantragung. 

Pflegedienstleitung
Simone Schönherr

  037346 1425
037346 6123
info@sozialstation-geyer.de

 

 

Stellv. Pflegedienstleitung
Nadine Baumann

  037346 1425
037346 6123
info@sozialstation-geyer.de

 

 

Katja Lang

  037346 1425
037346 6123
info@sozialstation-geyer.de